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IT-Sicherheit

Im Rahmen von Rationalisierungsbestrebungen basieren Arbeits- und Geschäftsprozesse immer stärker auf IT-Lösungen. Die heutige IT-Landschaft erschließt hierzu ungeahnte Möglichkeiten. Mit Ihnen bergen sich aber auch wettbewerbsentscheidende Sicherheitslücken.

Die Zahl der IT-Sicherheitsvorfälle und des kriminellen Missbrauchs ist in den vergangenen Jahren exponentiell angestiegen. Umso wichtiger wird der Aufbau und Weiterentwicklung eines IT-Sicherheitskonzeptes, dass die Sicherheit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken verbessert wohl wissend, dass eine hundert prozentige Sicherheit nie erreicht werden kann.

Ein IT-Sicherheitskonzept ist aber ein solides Fundament für ein vertrauenswürdiges Sicherheitsniveau.


Zudem haben sich die Rechtsvorschriften mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich  ( KonTraG ) für die Unternehmensvorsorge verschärft. Die Verantwortung der Geschäftsführung und der Vorstandschaft werden erweitert. IT Sicherheit muss auch vor diesem Hintergrund Beachtung finden.

Das KonTraG ergänzt z.B. für das Aktiengesetz dahingehend, dass ein Vorstand persönlich haftbar ist, wenn er Entwicklungen die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwachen lässt und das Risiko durch geeignete Maßnahmen minimiert. Im GmbH-Gesetz hat die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes ebenfalls Haftungsauswirkungen.

 Konkret heißt das, IT - Sicherheitsvorfälle können zu wirtschaftlichen Schäden führen und sogar einen unternehmensbedrohenden Umfang erreichen.